12.2019

Mehrwertphasen Balance Plus UI wird steuerlich ein Mischfonds

Lange Zeit haben wir uns gesträubt, eine Mindestaktienquote für den MBUI festzulegen, um den nötigen Freiheitsgrad der Strategie nicht einschränken zu müssen. Ende des Jahres 2017 haben wir uns dann einen Überblick über die Mindestaktienquoten der seinerzeit allokierten Zielfonds verschafft. Gleichzeitig haben wir uns versichert, dass alle Zielfonds (soweit relevant) ihre physischen Aktienquoten ab 2018 täglich an WM Daten melden würden.

Das Ergebnis war ermutigend, denn einerseits versicherten alle Gesellschaften, ihre Aktienquoten täglich zu melden, was allerdings im einen oder anderen Fall (bei ausländischen Gesellschaften) erhebliche Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit kostete. Andererseits ermittelten wir, dass alle allokierten Zielfonds (nach ihrem Volumen im MBUI gewichtet) eine durchschnittliche Mindestaktienquote von 23,8% hatten. Dabei sind bspw. insgesamt drei unterschiedliche Long/Short-Aktienfonds berücksichtigt, die jeweils eine Mindestaktienquote von 51% im Prospekt verankert haben, weil sie das Long-Exposure mit Einzeltiteln (physisch) investieren, während das Short-Exposure über Derivate (Futures oder Optionen) abgebildet wird.

Trotzdem zögerten wir noch, weil wir verschiedene Simulationen durchführten, wie sich die Zusammensetzung der Fonds mit Zeitablauf (bspw. in einer länger anhaltenden Baisse) verändern könnte.

Bereits in den ersten Januartagen 2018 bekamen wir dann die Information, dass der MBUI auf Basis der bei WM Daten vorliegenden Meldungen über eine (physische) Aktienquote von 38,2% verfügte, während wir - mit aller gebotenen Vorsicht - von einer geringeren Quote ausgegangen waren. Trotzdem stellten wir uns die Frage, wie sich diese Aktienquote wohl im Krisenfall verändern könnte.

Die Überprüfung der Aktienquote nach dem Aktienmarkt-Drawdown (per 07.02.2018) bei WM Daten ergab einen Aktienanteil für den MBUI in Höhe von 37,1%. Natürlich war das tatsächliche Aktienexposure deutlich niedriger, aber eben überwiegend durch Derivate verringert worden.

Nach reiflicher Überlegung fühlen wir uns nun auf der ganz sicheren Seite, um die Festschreibung einer Mindestaktienquote von 25% im Prospekt zu verankern, ohne eine Einschränkung des konzeptionellen Ansatzes in Kauf nehmen zu müssen. Die entsprechende Änderung in den Anlagebedingungen liegt seit Beginn des MBUI-Geschäftsjahres am 01.05.2018 vor.

Damit kann für den MBUI von einer Teilfreistellung der Erträge in Höhe von 15% ausgegangen werden. Bei einem durchschnittlichen Jahresertrag in Höhe von 4% macht dies nach 10 Jahren (bezogen auf die heutige Anlagesumme) immerhin einen Mehrertrag von 7,2% (entspricht 0,7% p.a.) aus. Bei 5% Durchschnittsertrag steigt der zusätzliche Mehrertrag auf 9,4% (bzw. 0,9% p.a.).