- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken - 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.

Im Rahmen des Investmentprozesses werden die  relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentscheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet.

Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können.

Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen bzw. deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis und /oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.

Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für das Investmentvermögen werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet.

Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbes. Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Relation.

Generell werden Risiken (inklusive  Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite des Investmentvermögens. Dennoch können sich je nach Vermögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite des Investmentvermögens realisieren.

Dieser Fonds wird weder als ein Produkt eingestuft, das ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung  (Artikel 8) bewirbt, noch als ein Produkt, das nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9).  

Als Unternehmen möchten wir jedoch einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Dafür haben wir den MBUI-Nachhaltigkeits-Index entwickelt.

MBUI-Nachhaltigkeits-Index:

Bei der Auswahl von Zielfonds werden bereits seit geraumer Zeit nachhaltig orientierte Fondskonzepte bevorzugt, sofern ihre Leistungen nicht deutlich hinter denen anderer Fonds zurückbleiben.

Um unabhängig von der jeweiligen Anzahl der allokierten Zielfonds vergleichbare Daten für den aktuellen Status der im MBUI allokierte Nachhaltigkeitsfonds zu generieren, haben wir uns für ein transparentes und wirkungsvolles Bewertungssystem entschieden.

Für einen Artikel 6-Fonds vergeben wir einen Punkt, für einen Artikel 8-Fonds gibt es zwei und für einen Artikel 9-Fonds drei Punkte. Letztere sind im Markt bislang allerdings eher die absolute Ausnahme. Das Optimum sehen wir deshalb bei durchschnittlich zwei Punkten pro Fonds, was einer durchgängigen Allokation von Artikel 8-Fonds entspräche. Würden wir dies ad hoc umsetzen wollen, so käme es aufgrund des reduzierten Zielfonds-Universums zu empfindlichen Einbußen bei der Performance bei deutlich erhöhtem Drawdownrisiko. Dies wird sich sicherlich mit zunehmendem Angebot im Zeitablauf ändern.  

Aktuell sind 7 von 30 Zielfonds als Artikel 8-Fonds klassifiziert. Ein Fonds, der "Neue Energien-Aktienfonds 1" ist sogar als "Impact-Fonds" ("Artikel 9-Fonds") eingestuft.

Der MBUI-Nachhaltigkeits-Index steht damit – Stand 31.07.2021 bei 1,30 Punkten (nach Anzahl der Fonds gewichtet) bzw. bei 1,26 Punkten (allokationsgewichtet). Der MBUI-Nachhaltigkeitsindex wird mindestens vierteljährlich aktualisiert.

Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.